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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                  
der POOLUNION GmbH u. Co. KG, Hafenbahnstr.84, 68305 Mannheim, Ust-ID: DE333798528 für die Webseite www.poolunion.de (im Folgenden: „Poolunion“)

§1 Geltungsbereich, Vertragssprache

(1) Diese AGB gelten für alle Ansprüche aus Verträgen, die zwischen Poolunion und dem Kunden bzw. der Kundin (nachfolgend „der Kunde“) über die Webseite www.poolunion.de zu Stande kommen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Poolunion stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment von Poolunion Produkte, insbesondere Poolkomplettsysteme, Fertigpools und Zubehör auswählen und zu konfigurieren und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt er ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen; der Kunde hat die Möglichkeit Eingabefehler zu korrigieren, bevor er sein Angebot bestätigt (z.B. über die Zurück-Schaltfläche oder Abbruch des Bestellvorgangs und Änderung der bisherigen Eingabe oder durch Betätigen der Schaltfläche „bearbeiten“). Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

(2) Poolunion schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei Poolunion eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Poolunion zu Stande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung, sowie Hinweisen zur Bauvorbereitung) dem Kunden von Poolunion auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und kann auf Wunsch unter der E-Mail-Adresse info@poolunion.com in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Über den Versand der bestellten Ware wird der Kunde per E-Mail informiert, sobald die Ware von Poolunion an das Transportunternehmen übergeben wurde.

 

§3 Lieferung, Warenverfügbarkeit

(1) Von Poolunion angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware im Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 10-14 Tage.

(2) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt Poolunion dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.

(3) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Poolunion dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit.

(4) Sofern Poolunion verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Poolunion nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Poolunion den Kunden  hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist Poolunion berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Poolunion unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn Poolunion und weder Poolunion noch seinen  Zulieferer ein Verschulden trifft oder Poolunion im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(5) Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Poolunion liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland; Österreich.

 

§4 Mitwirkungspflichten den Kunden

(1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass eine hindernisfreie Anlieferung bis zum Grundstück möglich ist. Sofern die Lieferung mit einem Kran vereinbart ist, hat der Kunde die Voraussetzungen für die Kranentladung zu verschaffen, insbesondere einen geeigneten Kranstellplatz zu gewährleisten (frei zugänglich, ausreichend Raum, frei von Oberleitungen), als auch für etwaige Sperrungen zu sorgen. Der Kunde hat Poolunion vorab über die genaue Position der Entladestelle zu informieren.

(2) Sofern die Lieferung mit dem eigenen Kran von Poolunion geliefert werden kann, berechnet Poolunion hierfür pauschal € 680,00, wenn eine Einsatzzeit von 2 Stunden nicht überschritten wird und Poolunion das Überschreiten nicht zu vertreten hat. Die Mastlänge des Kranes beträgt 48 Meter, hieraus ergibt sich ein Abstand von ca. 25 bis maximal 30 Metern vom Standort des Kranes bis zur Baugrubenmitte. Ist der Abstand größer oder ein größerer Kran für die Anlieferung notwendig, entstehen weitere Kosten, weil der Kran dann gesondert angemietet werden muss. Diese Kosten sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren. Sofern weitere Genehmigungen einzuholen sind, wie z.B. Sondernutzungsgenehmigungen für die Straße, Straßensperrungen, Polizeieskorte, etc., obliegt die Einholung dieser dem Kunden. Die hierbei entstehenden Kosten hat ebenfalls der Kunde zu tragen.

(2) Im Falle von Pool-oder Whirlpoollieferungen hat der Kunde für eine ordnungsgemäß vorbereitete Baugrube zu sorgen. Zu berücksichtigen ist hierbei insbesondere ausreichend Platz für die erforderliche Bodenisolierung (ca. 3 cm). Die betrifft alle Voraussetzungen, die das unmittelbare Einsetzen und Montage des Pool betreffen. Für das Einsetzen muss die Grube jedenfalls die ausreichenden Maße aufweisen, die den Hinweisen zur Bauvorbereitung entnommen werden können.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass ein freigeräumter ausreichender Platz mit einem dafür geeigneten Untergrund für die Pooltechnik, die Gegenstromanlage und die Wärmepumpe  vorhanden ist – die Lieferung von Poolunion erfolgt aufbaufertig.

(4) Für das Fundament, die Drainage, das Gefälle und die Bodenisolation ist alleine der Kunde verantwortlich; Poolunion prüft dies nicht.

(5) Bevor mit Poolunion ein Termin zur Inbetriebnahme und Einweisung vereinbart wird, hat der Kunde zuvor den Pool / Whirlpool mit Wasser zu befüllen.

(6) Verstößt der Kunde gegen seine Mitwirkungspflichten und ist insbesondere das Einsetzen des Pool oder der Pooltechnik nicht möglich, hat der Kunde für die Kosten aufzukommen, die durch eine zweite Anfahrt entstehen. Die Kosten, die in Abhängigkeit zur Entfernung stehen, können der Preisliste von Poolunion entnommen werden.

 

§5 Anschlussleistungen von Poolunion

(1) Im Falle von Poollieferungen beschränkt sich die Leistungspflicht von Poolunion auf das Einsetzen des Pools und den Anschluss des Technikschachts mit oder ohne Gegenstromanlage auf eine Entfernung bis zu 2 m vom Pool, sowie auf den Anschluss einer Wärmepumpe bis zu 5m vom Pool.  Bei größeren Abständen werden die zusätzliche Arbeitszeit und das zusätzliche Material nach Aufwand berechnet. Der Anschluss der Sicherungskästen an das Stromnetz, Gräben und Bohrungen in Wände erstellen und verschließen sind nicht im Leistungsumfang enthalten. Bei Wärmepumpen beschränkt sich die Montage auf dem Boden (keine Wand oder Dachmontage). Wandhalterungen sind nicht inklusive.

(2) Im ersten Termin wird der Pool an die dafür vorgesehenen Leitungen angeschlossen und die Technik montiert. Die Leitungen werden von Poolunion verschweißt und sodann einem Vakuumtest unterzogen und abgenommen. Der Kunde erhält hierüber ein Protokoll.

(3) In einem zweiten Termin wird der Pool von Poolunion in Betrieb genommen und der Kunde wird in den Umgang und den Betrieb des Pool eingewiesen.

(4) Sofern der Pool bei Lieferung mit einer Holzversteifung ausgestattet ist (um eine Verformung des Beckens nach innen zu verhindern), beschränkt sich der Aufbau seitens Poolunion auf das Einsetzen des Beckens inklusive der Holzkonstruktion. Der Abbau und die Entsorgung dieser ist Sache des Kunden.

 

§6 Eigentumsvorbehalt

Poolunion behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

 

§7 Leistungen, Preise

(1) Poolunion bemüht sich um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Artikel. Leichte Farbabweichungen sind jedoch möglich.

(2) Der Gesamtpreis der Ware einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile sowie die Zahlungsmöglichkeiten und -informationen ergeben sich aus den im Rahmen der Artikelbeschreibung bereitgestellten Informationen. Alle Preise sind Endpreise zzgl. der Versandkosten und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Satzes.

(3) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Sofern nicht anders angegeben betragen die Versandkosten € 4,95 pro Bestellung. Ab einem Warenbestellwert von € 150 liefert Poolunion an den Kunden versandkostenfrei. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

(4) Der Versand der Ware erfolgt über die Versanddienstleister DPD bzw. DB Schenker. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist. Lieferungen per Spedition werden frei Haus bis zur Bordsteinkante geliefert.

(5) Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten: per Vorkasse/Überweisung, via PayPal oder via Amazon Pay. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse/Überweisung teilt Poolunion Ihnen die Bankverbindung in der Auftragsbestätigung mit. Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.

(6) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Der Kunde hat eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises als Anzahlung zu leisten. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Poolunion für das Jahr Verzugszinsen iHv 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen, wenn er Verbraucher ist und Verzugszinsen iHv 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, wenn er Unternehmer ist.

(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Poolunion nicht aus.

 

§8 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Bei einem zwischen Poolunion und dem Kunden über www.poolunion.de abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 c Absatz 1 BGB. Dem Kunde, der Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, steht nach dem Gesetz ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzgeschäften) zu. Nähere Informationen zu seinem Widerrufsrecht als Verbraucher können der gesonderten Widerrufsbelehrung entnommen werden. Eine Widerrufsbelehrung in Textform wird dem Kunden per E-Mail übersendet. Zur Ausübung des Widerrufsrechts kann sich der Kunde des Widerruf-Formulars bedienen.

 

§9 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Poolunion haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf von Poolunion gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei von Poolunion gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Poolbecken bei Auslieferung mit einer Schutzfolie überzogen sind, die an das Becken getackert ist. Hierbei entstehen kaum sichtbare Löcher am Beckenrand, die sich nicht verhindern lassen und deshalb keinen Mangel darstellen.

 

§10 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Poolunion, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Poolunion nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§11 Umweltbewusst handeln Entsorgung - Altbatterie-Entsorgung

Als Händler von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung zu informieren: Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Private und gewerbliche Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gebrauchte Batterien können Sie auch an uns zurücksenden. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen:

POOLUNION GmbH u. Co. KG, Hafenbahnstr.84, 68305 Mannheim

Altbatterien enthalten ggfs. Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Alle künftigen Generationen werden Ihnen danken.


Das Mülltonne auf den Batterien bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Buchstaben unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber

Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen. Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie im Verbraucherbereich der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) [www.grs-batterien.de].

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Symbol für die verbotene Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Hausmüll stellt eine durchgestrichene Abfalltonne dar. Die Entsorgung von Elektrogeräten im Hausmüll ist gemäß dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten! Verbraucher sind zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: [www.bmu.de]

 

§11 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen Poolunion und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Informationen zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist POOLUNION nicht verpflichtet und nicht bereit.

(3) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Poolunion der Sitz von Poolunion.

(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

 


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