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Garantie / Gewährleistung

I. 15 Jahre Garantie auf Dichtigkeit von Poolbecken

1. Inhalt der Garantie

Die POOLUNION GmbH u. Co. KG gewährt ihren Kunden für alle auf der Webseite www.poolunion.de gekauften Poolkörper eine Garantie auf deren Dichtigkeit von fünfzehn (15) Jahren (Garantiezeit). Die Garantiezeit beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistungsgefahr auf den Käufer übergeht.

Sollte der erworbene Poolkörper in der Garantiezeit undicht sein oder werden, wird die POOLUNION GmbH u. Co. KG unentgeltlich nach ihrer Wahl entweder einen Ersatz liefern oder reparieren.

Bei einer Reparatur sind optische und geringfügige substanzielle Veränderungen, die nicht die Funktionsweise und Nutzbarkeit des Pools beeinträchtigen (Schweißnähte, Veränderungen in der Farbe etc.) hinzunehmen. Es besteht kein Anspruch auf  Ersatzlieferung.

Im Falle einer Ersatzlieferung sind der Ausbau oder die Entsorgung des alten und der Einbau des neuen Poolkörpers oder der Ersatz von hierfür erforderlichen Aufwendungen (Aushub, Landschaftsbau etc.) jedoch nicht geschuldet.

Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Käufers gegen die POOLUNION GmbH u. Co. KG  nicht berührt. Dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche. Sollten die hier beschriebenen Garantiebedingungen den nationalen Bestimmungen zu Garantien und zur Mängelgewährleistung entgegenstehen, sind diese gesetzlichen Regelungen vorrangig.

Leistungen aus dieser Garantie sind auf den Leistungsort des Kaufvertrages beschränkt.

2. Ausschluss der Garantie

Ansprüche aus dieser Garantie sind aus den folgenden Gründen ausgeschlossen:

2.1 Der Käufer oder Dritte haben die Undichtigkeit vorsätzlich oder fahrlässig verursacht; dies schließt unsachgemäße Wartung, unsachgemäßen Betrieb oder unsachgemäße Pflege sowie Handlungen, die den der Lieferung beigelegten Betriebsanleitungen widersprechen, mit ein.

2.2 Die Undichtigkeit wurde durch höhere Gewalt verursacht.

3. Abwicklung der Garantie

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die POOLUNION GmbH u. Co. KG  oder deren Rechtsnachfolger über den Garantiefall informieren und den Kaufvertrag vorlegen. Hierzu können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

II. Gewährleistung

Bei allen entsprechend gekennzeichneten Produkten verlängern wir die im Gesetz vorgesehene Verjährungsfrist von zwei Jahren für gesetzliche Mängelgewährleistungsansprüche auf fünf Jahre. Weil wir von der Qualität der Produkte überzeugt sind!

Beachten Sie, dass es sich bei den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nicht um eine Garantie handelt. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind in §§ 437 ff. BGB geregelt und unabdingbar. Eine Garantie hingegen ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers und geht üblicherweise über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinaus. Die Einzelheiten werden in Garantiebedingungen geregelt.

 

POOLUNION GmbH u. Co. KG

Hafenbahnstr.84

68305 Mannheim

Geschäftsführer:

S.Kala und M. Guerel

 

Telefon : (+49) 0621 877 533 99
E-Mail: info@poolunion.de

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