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Elektronikgerätegesetz

Das Symbol für die verbotene Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten im Hausmüll stellt eine durchgestrichene Abfalltonne dar.

Die Entsorgung von Elektrogeräten im Hausmüll ist gemäß dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten!

Verbraucher sind zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet.

Sie können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.

Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Umwelt in der Rubrik Abfall: [www.bmu.de]

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